Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung (§ 10 der Wahlordnung)
Nachdem am 9. Oktober 2025 die Wahl unserer Vertreterversammlung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, geben wir hiermit bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter und der gewählten Ersatzvertreter gemäß § 43a Abs. 6 des Genossenschaftsgesetzes ab dem 31. Oktober 2025 für die Dauer von zwei Wochen in den Geschäftsräumen unserer Bank und ihren Geschäftsstellen während der üblichen Geschäftszeit zur Einsicht durch die Mitglieder ausliegt.